Kostenübernahme
 Auf einstimmigen Beschluß des Kreisvorstandes am 28.11.2007 werden 
 Helferausbildungen wie folgt vom Kreisverband (Kostenstelle Kreisbereitschaftsleitung)
 übernommen:
| Ausbildung zum Notfallsanitäter: keine Bezuschussung | |
| - | Ausbildung zum Rettungsassistent: keine Bezuschussung | 
| - | Ausbildung zum Rettungssanitäter: 40% | 
| - | Ausbildung zum Rettungshelfer an der Landesschule: 50% | 
| - | Ausbildung zum Rettungshelfer auf Standortebene: 100% | 
| - | Ausbildungen wie Erste-Hilfe und SAN A-C werden vom Kreisverband wie in der bisherigen Form gefördert. | 
| - | Die Ausbildungen der Leitungs- und Führungskräfte wird entsprechend dem Bedarf weiterhin zu 100% gefördert. | 
| - | Download Verpflichtungserklärung Teil 1 | 
| - | Download Verpflichtungserklärung Teil 2 | 
| gerne informieren wir Sie über einen Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes vom 05.06.2025 zum Thema Kosten von Aus- und Fortbildungen: 1.	Für die Aus- und Weiterbildung von Helfern steht weiterhin das Budget der Kreisbereitschaftsleitung (KBL) zur Verfügung. Diese Regelung tritt ab 03.07.2025 in Kraft. | 

